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Produkte · Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle
Handwerkskammer Region Stuttgart (19.04.2005)
... hiermit wird gemäß § 8 der Handwerksordnung die
Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle mit einem
Betrieb des
Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks, beschränkt auf
Aufstellung von Denkmälern und Grabsteinen sowie Verlegung von
Grababdeckungen und Grabeinfassungen von "Pforzheimer
Grabmalen"
erteilt.
Die Ausnahmebewilligung erlaubt nicht die Führung des Titels
"Meister". Ebenso wenig berechtigt sie zur Ausbildung von
Auszubildenden ...
Weitere Informationen
Handwerkskammer
Stuttgart...
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Man trägt das vergangene Schöne nicht wie einen Stachel, sondern wie
ein kostbares Geschenk in sich. (Dietrich Bonhoeffer)

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