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Bei Patientenrechten rechtzeitig vorsorgen
Wer klug ist, sorgt vor. Der Fachanwalt für Familienrecht,
Rechtsanwalt Jürgen Fuchs, und Claudia Langhammer aus Fellbach
referierten über Patientenrechte und Bestattungsvorsorge.
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Joachim Grün, Bezirksgeschäftsführer der DAK, begrüßte dazu mehr als
160 Besucher im Philipp-Paulus-Heim. "So viele Teilnehmer hat der Saal
noch nicht gesehen", bemerkt Dorothea Bausch, Chefin des Heims.
Ein lang anhaltendes Siechtum auf der Intensivstation, am Leben gehalten
nur noch durch Schläuche, Infusionen und Beatmungsmaschinen - für die
Meisten sei das eine grauenhafte Vorstellung. Die Befürchtung, im Fall
der eigenen Bewusstlosigkeit den Ärzten ausgeliefert zu sein, verstärke
bei immer mehr Menschen den Wunsch, rechtzeitig selbst zu bestimmen, was
in einer derartigen Situation geschehen soll.
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"Wer glaubt, dass in einer Situation der persönlichen Hilflosigkeit
der Ehegatte oder Lebenspartner über das eigene Schicksal entscheiden
kann, irrt", sagte Jürgen Fuchs. "Eheleute bekommen im Notfall zwar
Auskunft über den gesundheitlichen Zustand des Partners, doch das ist
auch alles." Ohne schriftliche Bevollmächtigung haben weder Ehegatten
noch Eltern oder Kinder einer volljährigen Person automatisch das Recht
über medizinische Behandlungsmaßnahmen mit zu entscheiden. "Erst wer vom
Vormundschaftsgericht als gesetzlicher Betreuer eingesetzt ist hat auch
Entscheidungsbefugnisse." Ob nun eine Betreuungsverfügung oder eine
Patientenverfügung ausreichend ist, darüber müssten sich Betroffene
rechtzeitig Gedanken machen. Eine Patientenverfügung regle grundsätzlich
nur die gesundheitliche Fürsorge, während eine Betreuungsverfügung vom
Vormundschaftsgericht bestimmt werden könne. (Ein Klick auf das
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Die Generalvollmacht höre sich zwar umfassend an, beinhalte jedoch
lediglich die geschäftlichen Belange. Umfassend sei hingegen die
Vorsorgevollmacht. Diese Anordnung bestimme in den zivilrechtlichen
Bereich hinein. Mit der Vollmacht erteile eine Person einer anderen die
Berechtigung und die Befugnis, an "ihrer Stelle zu handeln". Und zwar
für den Fall, dass sie selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Mit der
Vorsorgevollmacht werde auch eine so genannte rechtliche Betreuung
vermieden, sagte Fuchs. Es könnten eine oder auch mehrere Personen
insgesamt bevollmächtigt werden oder die Befugnisse auf verschiedene
Personen verteilt werden. Eine Vorsorgevollmacht sei eine reine
Vertrauenssache. Deshalb sollte zuvor bedacht werden, dass bei Eintritt
einer Notlage keine Möglichkeit mehr bestehe, den Bevollmächtigten zu
kontrollieren oder kontrollieren zu lassen.
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Die Bestattungsvorsorge sollte am Besten bereits zu Lebzeiten
vereinbart werden. Claudia Langhammer sprach über die verschiedenen
Arten der Naturbestattung und bot Führungen in einen Friedwald an. Eine
sinnvolle Entscheidung sei es außerdem, einen Leitfaden auszufüllen und
eine Bestattungsvorsorge beim Bestatter des Vertrauens zu vereinbaren.
Damit könne man sicherstellen, dass die Bestattungswünsche eingehalten
werden.
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Man trägt das vergangene Schöne nicht wie einen Stachel, sondern wie
ein kostbares Geschenk in sich. (Dietrich Bonhoeffer)

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